WEG Verwaltung

WEG Verwaltung

Die Grundleistungen der Verwaltung sind unabdingbar im § 27 Absatz 1 und 2 WEG gesetzlich geregelt. Diese Grundleistungen sichern den Eigentümern eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu.

Da ein Hausverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über spezielle Fachkenntnisse verfügen. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind - neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen - auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt.

Selbstverständlich erstreckt sich unser Leistungsspektrum über die hier aufgeführten Leistungen. Gerne stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung in einem persönlichen Gespräch vor.

Auszug unser Leistungen:

Allgemeine Verwaltung
  • Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Daten vom Bauträger bzw. Vorverwalter
  • Erstellen und Aufbewahren von Vertragsunterlagen (Dienstverträge, Hausmeistervertrag,
  • Verwaltervertrag, Wartungsvertrag usw.)
  • Erstellen,sammeln und aufbewahren aller wichtigen Organisationsunterlagen (Versammlungsprotokolle, Mitteilungen des Verwaltungsbeirats, Unterschriftslisten, Einladungsschreiben zu Versammlungen usw.)
  • Urkundensammlung (Teilungserklärung, Hausordnung, Gemeinschaftsordnung usw.)
  • Übernahme sämtlicher Daten im EDV System
  • Korrespondenz mit Miteigentümer, Verwaltungsbeiräten, Behörden und Handwerkern
  • Datenänderung bei Nutzerwechsel
  • Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
  • Versand und Vervielfältigung von Unterlagen
Juristische Verwaltung
  • Rechtliche Betreuung der Wohnungseigentümer soweit zulässig  
  • Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren gegebenenfalls Beauftragung  eines Rechtsanwaltes (nach Rücksprache mit dem Eigentümer)
  • Beachtung sämtlicher Vorschriften (Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentumsgesetz sowie der Rechtsprechung)
  • Abschluss, Änderung, Beendigung und Kündigung aller zur laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Hausmeister (soweit in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen) einstellen und entlassen , sowie Überwachung der Dienstleistungen
  • Abschluss von Dienstleistungs-, Lieferanten und Kaufverträgen (Grünanlagen, Hausreinigung, Werkzeuge, Reinigungsmittel usw.)
  • Sicherstellung der Versorgung (Wasser, Strom, Müll, Fernsehen, Kanal)
  • Verhandeln mit Behörden und Versorgungsbetrieben in allen Fragen, die die Gemeinschaft betreffen
Objektverwaltung
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Sprechstunden mit dem Verwaltungsbeirat
  • Bearbeitung von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Auseinandersetzungen unter den Wohnungseigentümern
  • Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Bearbeiten von Versicherungsfällen
  • Kontrolle und Überwachung der Hausordnung
  • Stellungnahme zu Anträgen baulicher Veränderung im Sondereigentum
  • Vertretung der Gemeinschaft bei öffentlich rechtlichen Bauauflagen und Bauverfahren
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung auch außerhalb der üblichen Bürostunden
Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
  • Einrichten und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung, die alle Einnahmen und Ausgaben zeitgerecht aufzeichnet
  • Sollstellung, Einzug und Inkasso des Hausgeldes
  • Errechnung und Einzug von Sonderumlagen
  • Rechnungswesen
  • Abwicklung der Zahlungsvorgänge unter Beachtung von Skonto und Begleichung aller Rechnungen, die mit dem laufenden Betrieb des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  • Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Unterstützung der Rechnungsprüfer bei Belegprüfungen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Technische Verwaltung
  • Vorbereitung zur Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung die im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Einleitung von Sofortnahmen in dringenden Fällen
  • Objektbegehung mit Hausmeistern und bei Bedarf mit dem Verwaltungsbeirat um sichtbare Instandsetzungsmaßnahmen festzustellen
  • Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Angebotseinholung und Vergleich
  • Vergabe von Aufträgen
  • Rechnerische und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen Aufträgen
  • Kleinreparaturen ausführen lassen

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